Öffnungszeiten:
Servicezeiten der zentralen Erstberatung: Montag - Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 h.

Willkommen auf unseren Internetseiten

Das Jobcenter Gießen ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Gießen und der Agentur für Arbeit Gießen.

Seit dem 1. Januar 2005 arbeiten wir als Träger für Leistungen der Grundsicherung in Stadt und Landkreis Gießen. Wir verstehen uns als regionales Dienstleistungsunternehmen auf dem Markt für Beschäftigung. Dabei unterstützen und beraten wir Arbeitgeber und Arbeitsuchende in allen Fragen rund um den Arbeitsmarkt und den Leistungen nach dem SGB II. Wenn Sie im Landkreis Gießen leben und Arbeitslosengeld II beziehen, dann sind wir für Sie zuständig.

Aktueller Hinweis: Neue Regelbedarfe ab 1. Januar 2012

Ab dem 1. Januar 2012 gelten für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II neue Regelbedarfe. Alleinstehende Leistungsberechtigte erhalten dann einen monatlichen Regelsatz in Höhe von 374 Euro statt der bisherigen 364 Euro, und auch der Regelbedarf von zwei in einem Haushalt lebenden Partnern wird auf monatlich 337 Euro pro Partner angehoben. Eine Übersicht über die ab Januar 2012 geltenden Regelbedarfe finden Sie hier.

Die Überweisungen an die Leistungsberechtigten werden automatisch angepasst.

    

 

 

  

 

Download: ALG II-Antragsformulare

Hier können Sie die aktuellen Antragsformulare zum ALG II downloaden ...


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