Allgemeine Information

Das Jobcenter Gießen betreut junge Erwachsene unter 27 Jahren, die Bürgergeld beziehen, durch gezielte Beratung und Vermittlung in Arbeit/Ausbildung. Dazu stehen den Jugendlichen spezielle Ansprechpartner/innen U27 in den Markt- und Integrationsteams zur Verfügung.

So kann gezielt auf die individuellen Lebens- und Berufssituationen junger Menschen eingegangen und die Integration in Ausbildung und Arbeit individuell unterstützt werden. Unser Integrationskonzept beinhaltet eine intensivere Betreuung, um Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld beziehen, einen möglichst schnellen Ausstieg aus der Hilfebedürftigkeit zu ermöglichen.

Sie sind zwischen 15 und 27 Jahre alt und beziehen Leistungen der Grundsicherung? Um den richtigen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz für Sie zu finden, entwickeln wir zusammen mit Ihnen eine Strategie für Ihre Jobsuche. Im ersten Schritt bespricht Ihre Beratungskraft mit Ihnen Ihre persönliche Situation.

  • Welches sind Ihre eigenen Vorstellungen für Ihre berufliche Zukunft?
  • Welche Fähigkeiten haben Sie?
  • Wie können Sie Ihre Chancen durch Qualifizierung erhöhen?
  • Welche Maßnahmen und Hilfen sind sinnvoll?
  • Welches ist der nächste Schritt in Richtung Erwerbstätigkeit?

Gemeinsam mit Ihnen finden wir Antworten auf diese Fragen. Die Ergebnisse werden in einer so genannten Eingliederungsvereinbarung festgehalten.

Berufsausbildung und -beratung

Um langfristig Arbeitslosigkeit zu vermeiden, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung heutzutage wichtiger denn je. Deswegen spricht Ihre Beratungskraft mit Ihnen auf jeden Fall über die Themen Schulabschluss und Ausbildung.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Ausbildungssuche, erörtern mit Ihnen die Möglichkeiten des nachträglichen Erwerbs des Schulabschlusses oder unterstützen Sie darin, die berufliche Orientierung oder die Förderung der Ausbildungsreife zu erlangen. Hierfür stehen eine Vielzahl von Möglichkeiten und professionellen Hilfen zur Verfügung. Dabei arbeiten wir eng mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Gießen und dem dortigen Psychologischen Dienst, der bei Bedarf Berufswahl- und Eignungstests durchführt, zusammen. Nähere Infos finden Sie auf den Internetseiten der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Gießen.

Weitere allgemeine Informationen über Ausbildung finden Sie hier: www.planet-beruf.de

Bei der Vermittlung in Ausbildung kooperiert das Jobcenter Gießen mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Gießen. Ausbildungsstellen finden Sie in der Jobbörse, regionale Ausbildungsstellen sowie Adressen und Informationen rund um Ausbildung in Stadt und Landkreis Gießen gibt es hier.

Unterstützung durch finanzielle Hilfen

Sie als junge Erwachsene unter 27 Jahren haben unterschiedliche Ziele und Lebenszusammenhänge. Daher benötigen Sie sehr verschiedene Unterstützungsangebote. Das Jobcenter Gießen bietet eine Vielzahl individueller Angebote, kombiniert und zugeschnitten auf Ihren persönlichen Bedarf.

Dazu gehören beispielsweise:

Bewerbungsverfahren

  • Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
  • Erstattung von Bewerbungskosten
  • Bei Vorstellungsgesprächen: Übernahme der Fahrt-/Reisekosten

 

Arbeitsvermittlung/Arbeitsaufnahme

  • Ausstellung von Vermittlungsgutscheinen für private Arbeitsvermittlung
  • Bei Arbeitsaufnahme: Kosten für Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte, Fahrt-/Reisekosten, Trennungskosten oder Umzugskosten
  • Teilnahme an Trainingsmaßnahmen/Praktikum in einem Betrieb oder bei einem Träger (Kosten für Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte, Fahrt-/Reisekosten)
  • Einstellungshilfen (Lohnkostenzuschüsse an den Arbeitgeber bei Einstellung von Arbeitslosen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse)

 

Berufliche Qualifizierung/Teilhabe am Arbeitsleben

  • Ausgabe von Bildungsgutscheinen zur Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (erforderliche Qualifizierungen)
  • Unterstützung der Teilhabe von jungen Erwachsenen mit Behinderungen am Arbeitsleben (Beratung, Vermittlung und erforderliche Qualifizierung)

 

Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

  • Förderung durch Einstiegsgeld (ESG)

 

Bitte beantragen Sie die Leistungen immer im Voraus, bevor Kosten entstehen. Die für die Gewährung der oben genannten Förderleistungen relevanten Gesetze, Verordnungen und Weisungen haben wir für Sie zum Download bereit gestellt: Ermessenslenkende Weisungen des Jobcenters Gießen zum Vermittlungsbudget nach § 16 (1) SGB II i. V. m.§ 44 SGB III.

Förderangebote

Unabhängig von den finanziellen Förderleistungen bieten Ihnen unsere U27-Fallmanager an:
  • Förderung und Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen (Vermittlungsvorschläge, Bewerbungstraining, Einstiegsqualifizierung, Betriebspraktika mit dem Ziel Ausbildung)
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen (Förderunterricht, sozialpädagogische Unterstützung)
  • Alternativen entwickeln (z. B. FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst, Auslandsaufenthalt)
  • Erstellen von Ausbildungsplatz- und Arbeitsplatzgesuchen und Veröffentlichung (anonym) in der Jobbörse
  • Unterstützung der Ausbildungsvermittlung durch eine/n Ausbildungskoordinator/in
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
  • Unterstützung der Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben (Beratung, Vermittlung und erforderliche Qualifizierung) in Kooperation mit der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit Gießen
  • Maßnahmen für junge Menschen mit schwierigen und unter Umständen vielfältigen Problemlagen wie z. B. Aktivierungshilfe mit Projekten, Qualifizierung und Beschäftigung bei verschiedenen Trägern, Orientierung und Beschäftigung(Ausbildungsvorbereitung)
  • Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten speziell für junge MenschenZuweisung von geförderten Ausbildungsplätzen (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen-BaE) an sozialbenachteiligte Jugendliche mit besonderem Förderbedarf
  • Vermittlung und Zuweisung junger Menschen in Sprachkurse bzw. Integrationskurse

Netzwerke

Neben den aufgeführten Angeboten/Fördermaßnahmen und Projekten des Jobcenters Gießen gibt es eine Reihe von anderen Trägern mit eigenen Fördermaßnahmen, Projekten und Beratungs- und Hilfsangeboten.

So gibt es Maßnahmen der Jugendberufshilfe (Stadt Gießen, Landkreis Gießen), Förderungen aus Programmen des Landes Hessen (Qualifizierungsoffensive), OloV, Jugend Stärken, der Jugendmigrationsdienst, von gemeinnützigen Vereinen oder kirchlichen Trägern und Kammern, insbesondere Industrie und Handelskammer und der Handwerkskammer. Das Jobcenter kooperiert in diesen Bereichen mit zahlreichen Institutionen, Ämtern, Bildungsträgern, Beratungsstellen und Verbänden.

Spezial: Eigene Wohnung für unter 25-Jährige

Die gesetzlichen Bestimmungen im SGB II sehen vor, das junge Menschen, die Bürgergeld beziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei ihren Eltern leben.

Die Kosten für eine eigene Wohnung werden nur in Ausnahmefällen vom Jobcenter übernommen. Wichtig ist, dass Sie vor dem Umzug die Zustimmung Ihrer Beratungskraft im Jobcenter einholen und die Umzugsgründe darlegen. Ohne diese Zustimmung haben Sie keinen Anspruch auf Übernahme der anfallenden Kosten.

Leistungen für Auszubildende und Studierende

Auszubildende sind von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, wenn sie eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, die mit Berufsausbildungsbeihilfe oder mit Mitteln nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderfähig ist.

Dabei ist es unerheblich, ob die Förderung tatsächlich erfolgt. Falls Sie von dieser Regelung betroffen sind, können Sie beim Jobcenter Gießen einen Zuschuss zu den Unterkunftskosten beantragen. Eine Beratung und nähere Informationen erteilt Ihnen Ihre Beratungskraft im Jobcenter Gießen.