Sie sind Kriegsflüchtling, wohnen in Stadt oder Landkreis Gießen und beziehen bisher nicht länger als ein halbes Jahr Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe? In diesem Fall können Sie einmalig eine Pauschale zu Anschaffung von Bekleidung erhalten. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise!
Die Beihilfe kann nur erhalten, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Sie sind Kriegsflüchtling und seit Frühjahr/Sommer 2022 in Deutschland
- Sie bekommen noch nicht länger als sechs Monate Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Sie besitzen keine ausreichende Bekleidung
- Sie haben seit Ihrer Einreise in die Bundesrepublik noch keine Hilfe für die Anschaffung von Bekleidung bekommen. Dies betrifft die Erstausstattung für Bekleidung oder Sachausstattung durch einen staatlichen Leistungsträger (Ausländerbehörde, Jobcenter, Sozialamt) zum Beispiel Asylbewerberleistungen, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
Die einmalige Beihilfe zur Anschaffung von Bekleidung können Sie beim Jobcenter Gießen oder – wenn Sie vor 1956 geboren sind und Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen – beim Fachdienst Soziales und Senioren des Landkreises Gießen beantragen.
Wir empfehlen Ihnen unseren Antragsvordruck zu nutzen, den wir Ihnen hier zum Download bereitgestellt haben. Dies beugt Missverständnissen vor und gewährleistet eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Antrages. Bitte füllen Sie den Antrag komplett aus und reichen Sie Ihn unterschrieben beim jeweiligen Leistungsträger (Jobcenter oder Sozialamt) ein. Gerne können Sie den Antrag auch per E-Mail schicken.