Einmalige Übernahme von außergewöhnlich hohen Heizkosten: Bürgergeld für einen Monat
Haushalte, die durch außergewöhnlich hohe Heizkosten belastet werden, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Heizkosten-Zuschuss vom Jobcenter bekommen. Hierbei prüft das Jobcenter, ob für den Monat, in dem die Rechnung fällig wird, ein Anspruch auf Bürgergeld besteht.
Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Heizkostennachzahlung handeln. Der Kauf von Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets kann ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld begründen. Den Antrag können Sie einfach und bequem von zu Hause aus stellen. Den Online-Antrag finden Sie hier.
Sie müssen den Antrag auf das Bürgergeld für einen Monat nicht unbedingt in dem Monat stellen, in dem die Rechnung fällig wird (Fälligkeitsmonat) – aber spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat. Das heißt, dass Sie bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 den Antrag noch bis April 2023 stellen können. Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.
Bei der Prüfung, ob Sie für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Das heißt, dass zum Beispiel das Einkommen aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft für diesen Monat geprüft wird. Wer zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehört, können Sie in den Ausfüllhinweisen zum Hauptantrag auf Bürgergeld nachlesen (Hinweis Nr. 4). Auch zu Ihrem Vermögen müssen Sie Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag in Höhe von 15 000 Euro. Liegt das Vermögen höher, liegt kein Anspruch auf Bürgergeld vor.
Fragen zum Bürgergeld beantworten wir hier.