Fragen und Antworten zum Kund/innenbeirat des Jobcenters Gießen
Der Beirat der Kundinnen und Kunden ist ein Ratgeber für das Jobcenter Gießen. Er besteht aus mindestens sechs bis maximal zehn Kund/innen sowie der Geschäftsführung. Die teilnehmenden Kund/innen (Mitglieder) vertreten die Interessen aller Kundinnen und Kunden des Jobcenters Gießen. Das Gremium hilft dem Jobcenter dabei, seine Kundinnen und Kunden zielgerichteter und passender unterstützen zu können.
Der Beirat der Kundinnen und Kunden berät die Geschäftsführung des Jobcenters Gießen. Er entwickelt Vorschläge und gibt wichtige Impulse, die Angebote, Kommunikation und Services weiterentwickeln können. Er gibt zudem Feedback zu neuen Ideen des Jobcenters.
Ja. Die Geschäftsführung oder eine von ihr benannte Vertretung leitet die Sitzungen des Beirats. Sie nimmt also regelmäßig selbst teil, um mit den Kundinnen und Kunden persönlich in den Austausch zu kommen.
Alle volljährigen Kundinnen und Kunden können sich für den Kund/innenbeirat des Jobcenters Gießen bewerben.
Um Mitglied werden zu können, schicken Sie uns bitte Ihre Bewerbung. Hierfür können Sie gerne unser Bewerbungsformular nutzen. Der Beirat der Kundinnen und Kunden wird alle 2 Jahre neu besetzt. Die Voraussetzungen und Bewerbungsfristen werden jeweils rechtzeitig vor dem Beginn einer neuen Amtszeit auf unserer Homepage veröffentlicht.
Eine Bewerbung ist unabhängig davon jedoch jederzeit möglich: Wir nehmen Sie gerne auf unsere Nachrücker-Liste auf, wenn schon alle Plätze vergeben sind.
Die Auswahl erfolgt aus der Gruppe der Bewerberinnen und Bewerber, die sich schriftlich innerhalb der vorgegebenen Frist beworben haben. Die Mitglieder des Beirats der Kundinnen und Kunden werden von der Geschäftsführung des Jobcenters Gießen aus den Bewerbungen ausgewählt. Sie sollen einen Querschnitt der unterschiedlichen Personengruppen des Jobcenters Gießen abbilden.
Das Jobcenter versucht, Menschen aus verschiedenen Altersgruppen, Regionen, Berufsgruppen, etc. auszuwählen, um eine repräsentative Gruppe zusammenzustellen. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist aber auch die Motivation der interessierten Kundinnen und Kunden für eine Teilnahme am Beirat. Deshalb sollten Bewerberinnen und Bewerber auf dem Bewerbungsbogen die Gründe angeben, warum sie Mitglied des Beirats sein wollen.
Die Mitgliedschaft im Kund/innen-Beirat beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Eine erneute Ernennung durch die Geschäftsführung des Jobcenters ist einmal möglich. Die Mitgliedschaft kann jederzeit, das heißt auch mit sofortiger Wirkung, auf eigenen Wunsch beendet werden. Sie endet automatisch, wenn ein Mitglied nicht mehr Kundin bzw. Kunde des Jobcenters Gießen ist. Endet der Leistungsbezug durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, kann die Mitgliedschaft auf Wunsch bzw. mit Einverständnis des Mitglieds noch für weitere 6 Monate fortgeführt werden.
Freiwerdende Plätze werden nach Möglichkeit zunächst mit Bewerberinnen und Bewerbern aus der Nachrücker-Liste besetzt. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Nachbesetzung im Rahmen des regulären Bewerbungsverfahren.
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht sofort berücksichtigt werden können, weil z.B. mehr Bewerbungen eingehen als Mitgliederplätze zu besetzen sind, merkt sich das Jobcenter auf einer Liste vor. Diese haben dann die Möglichkeit, auf einen frei gewordenen Platz „nachzurücken“, wenn ein Beiratsmitglied ausscheidet. Diese Bewerberinnen und Bewerber erklären sich schriftlich damit einverstanden, dass sie auf der Liste stehen. Die dafür erforderliche Einverständniserklärung geben sie bereits mit Ihrer Bewerbung ab.
Der Beirat der Kundinnen und Kunden des Jobcenters Gießen trifft sich grundsätzlich zwei Mal im Jahr. Bei aktuellen Anlässen zu Sonderthemen lädt das Jobcenter Gießen auch zu zusätzlichen Sitzungen ein. Die Geschäftsführung beruft die Sitzungen spätestens vier Wochen vorher ein. Mit der Einladung wird auch die Tagesordnung übersandt. Die Termine für die Sitzungen werden in Abstimmung mit allen Mitgliedern so gewählt, dass möglichst alle teilnehmen können. Die Sitzungen finden regelmäßig im Jobcenter Gießen (Lahnstraße 59) statt. Es können aber auch abweichende Sitzungsorte oder Formate (z.B. telefonisch oder digital) festgelegt werden.
Die Teilnahme am Kund/innenbeirat ist ehrenamtlich, also ohne Bezahlung. Jedes Mitglied erhält nach erfolgter Teilnahme an den Sitzungen auf Antrag eine Erstattung der angemessenen Fahrtkosten.
Der Kund/innen-Beirat wurde gegründet, damit sich das Jobcenter Gießen in regelmäßigen Abständen mit Kundinnen und Kunden austauschen kann. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst alle Mitglieder an diesen Treffen teilnehmen. Eine Absage aus wichtigem Grund (Urlaub, Krankheit, anderweitige terminliche Verhinderung etc.) ist im Vorfeld an den/die Ansprechpartner/in zu kommunizieren.
Ja, das ist möglich. Je nachdem, welche Themen besprochen werden sollen, können zum Beispiel Expertinnen und Experten teilnehmen.
Das Jobcenter Gießen möchte die Bedarfe seiner Kundinnen und Kunden besser kennenlernen, um die Angebote und Prozesse näher daran auszurichten. Indem die Kundinnen und Kunden im Beirat ihre Perspektive einbringen, erhält das Jobcenter Gießen direkte Anregungen, Wünsche und Kritik. So erfährt das Jobcenter Gießen, wie Kundinnen und Kunden die Qualität der Produkte und Services sowie das Image einschätzen.
Die Themen des Beirats sollen dazu beitragen, das Angebot, die Kommunikation und die Services für die Kundinnen und Kunden stetig weiterzuentwickeln und zu verbessern. Denn das Jobcenter Gießen möchte seine Kundinnen und Kunden zielgerichtet beraten und ihnen passgenaue Unterstützung anbieten, um damit gemeinsame Erfolge zu erzielen.
Ja. Damit die Mitglieder sich auf die Themen vorbereiten können, erhalten sie alle erforderlichen Informationen im Vorfeld zu den Sitzungen.
Wer Freude daran hat, sich mit eigenen Ideen dabei einzubringen, das Jobcenter Gießen noch näher an die Bedarfe seiner Kundinnen und Kunden heran zu bringen, der ist im Kund/innen-Beirat genau richtig:
Die Mitglieder des Beirats erhalten vertiefte Einblicke in die Prozesse und Planungen des Jobcenters Gießen. Die Beiratsmitglieder sind Vermittler/innen zwischen dem Jobcenter Gießen und den Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Sie helfen dem Jobcenter dabei, die Bedürfnisse seiner Kundinnen und Kunden besser zu verstehen.
Sie entwickeln eigene Vorschläge und Ideen, wie das Jobcenter Gießen noch kundennäher werden kann, wie sich das Handeln des Jobcenters besser erklären lässt und was das Jobcenter tun kann, um seine Kundinnen und Kunden noch besser zu unterstützen.
Die Vorschläge des Beirats werden Jobcenter-intern an die zuständigen Bereiche weitergeleitet, die diese bewerten und dazu dem Kund/innen-Beirat Rückmeldung geben. Die Vorschläge sind als Empfehlungen zu verstehen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
Jobcenter Gießen
Kund/innenbeirat (701)
Lahnstraße 59
35398 Gießen
Tel. 0641-48016 252
E-Mail: Jobcenter-Giessen.Kundenbeirat@jobcenter-ge.de *
* Bitte beachten Sie: Die Kommunikation per E-Mail erfolgt standardmäßig unverschlüsselt. Dabei ist nicht auszuschließen, dass an der Übertragung beteiligte Stellen Inhalte einer E-Mail zur Kenntnis nehmen können. Bitte bedenken Sie dies bei der Wahl Ihres Kontaktkanals!