Wichtig: Die Auszahlungen von Bürgergeld ist nur noch mit Bankverbindung möglich!
Die Postbank hat das ZzV-Verfahren (Zahlungsanweisungen zur Verrechnung) in Gießen eingestellt. Das bedeutet: Das Jobcenter kann Ihr Bürgergeld nicht mehr per Verrechnungsscheck auszahlen.
Um Ihnen Ihre Geldleistungen rechtzeitig und reibungslos zur Verfügung stellen zu können, benötigen wir daher immer die Angabe einer Bankverbindung, auf die wir das Bürgergeld überweisen können.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie in Deutschland leben und noch kein Konto haben, haben Sie das Recht, ein so genanntes Basiskonto zu bekommen.
Weitere Informationen zum Basiskonto finden Sie hier.