Wichtig: Die Auszahlungen von Grundsicherungsgeld ist nur noch mit Bankverbindung möglich!

Das Jobcenter kann Ihr Grundsicherungsgeld nicht mehr per Verrechnungsscheck auszahlen.

Um Ihnen Ihre Geldleistungen rechtzeitig und reibungslos zur Verfügung stellen zu können, benötigen wir daher immer die Angabe einer Bankverbindung, auf die wir das Grundsicherungsgeld überweisen können.

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie in Deutschland leben und noch kein Konto haben, haben Sie das Recht, ein so genanntes Basiskonto zu bekommen. 

Weitere Informationen zum Basiskonto finden Sie hier.