Aufgaben und Ziele des Jobcenters Gießen

Gesetzliche Grundlage:

Die Aufgaben und Ziele des Jobcenters sind im Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II) festgelegt. Dort heißt es:

§ 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende

(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

1 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. 2 Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.

 

Unser Anspruch:

Der §1 des Zweiten Sozialgesetzbuches ist für uns gesetzlicher Auftrag und Selbstverständnis zugleich:

  • Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und verstehen uns als sozialer Dienstleister in Stadt und Landkreis Gießen.
  • Dienstleistungsorientierung und Kundenfreundlichkeit sind Leitlinien dieses Handelns. Wir nehmen die Belange der Menschen ernst.
  • Wir sichern Existenzen und schaffen Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt.
  • Die anspruchsvolle Aufgabe der Beratungs- und Integrationsarbeit kann nur mit der Unterstützung von Netzwerkpartnern realisiert werden. Wir setzen daher auf ein abgestimmtes, kooperatives Zusammenwirken von Jobcenter, Agentur für Arbeit, kommunalen Verwaltungen, Wirtschaftsverbänden, kirchlichen und sozialen Einrichtungen sowie den verschiedenen Beratungsstellen, um nachhaltige Wirkung zu entfalten.