Wichtig: Die Auszahlungen von Bürgergeld ist nur noch mit Bankverbindung möglich!
Die Postbank hat das ZzV-Verfahren (Zahlungsanweisungen zur Verrechnung) in Gießen zum 1. Juli 2025 eingestellt und uns mitgeteilt, dass es kein Nachfolgeprodukt geben wird. Das bedeutet: Das Jobcenter kann Ihr Bürgergeld ab sofort nicht mehr per Verrechnungsscheck auszahlen.
Um Ihnen Ihre Geldleistungen auch in Zukunft rechtzeitig und reibungslos zur Verfügung stellen zu können, benötigen wir daher immer die Angabe einer Bankverbindung, auf die wir das Bürgergeld überweisen können.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie in Deutschland leben und noch kein Konto haben, haben Sie das Recht, ein so genanntes Basiskonto zu bekommen.
Weitere Informationen zum Basiskonto finden Sie hier.