Förderangebote

Wir bieten heimischen Betrieben folgende Leistungen an:

  • Eingliederungszuschuss (EGZ, Arbeitgeberförderung): Betriebe können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Arbeitssuchende einstellen, deren Vermittlung erschwert und die Förderung zu deren beruflicher Eingliederung erforderlich ist. Die Zuschüsse sollen Einschränkungen der Arbeitsleistung ausgleichen, die zum Beispiel auf Grund längerer Arbeitslosigkeit, einer Behinderung, einer geringen Qualifikation oder des Alters wegen bestehen können. Weitere Informationen gibt´s in diesem Flyer.

 

  • Qualifizierungschancengesetz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerförderung): Digitalisierung und demografischer Wandel beschleunigen die Veränderungen am Arbeitsmarkt und machen zunehmend die Qualifizierung von Beschäftigten erforderlich. Mit dem Qualifizierungschancengesetz fördert das Jobcenter Gießen Berufsabschlüsse, Teilqualifikationen und Weiterbildung von Beschäftigten. Weitere Informationen für Betriebe gibt´s in diesem Flyer.

 

  • Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (Arbeitnehmerförderung): Arbeitssuchende können Maßnahmen in einem Unternehmen absolvieren, um sich dem Arbeitsmarkt anzunähern, Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen. Ziel ist die Verbesserung der Eingliederungsaussichten. Für die Dauer der Maßnahme können angemessene Kosten für Fahrten zum Einsatzort, für Arbeitskleidung und gegebenenfalls Kinderbetreuung vom Jobcenter übernommen werden. Der Betrieb meldet den potenziellen Mitarbeiter hierfür der Berufsgenossenschaft.

 

  • Das Vermittlungsbudget (Arbeitnehmerförderung): Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll Arbeitslose bei der Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützen. Wir fördern unter anderem: Mobilität, durch Unterstützung bei der Beschaffung notwendiger Verkehrsmittel, Arbeitskleidung und Ausrüstungsgegenstände, die nicht vom Arbeitgeber gestellt werden, Nachweise, die zur Ausübung einer Tätigkeit notwendig sind.
Wir erläutern Ihnen gerne die gesetzlichen Voraussetzungen und die Antragstellung geeigneter Förderung in Verbindung mit der Integration in Arbeit bzw. zur Qualifizierung geeigneter Bewerber/innen.