Datenschutz im Jobcenter Gießen

Das Jobcenter Gießen erhebt, nutzt und verarbeitet, sofern es zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben notwendig ist, Sozialdaten von Kund/innen, Antragsteller/innen sowie von Dritten. Die behördlichen Datenschutzbeauftragte wirkt in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen im Jobcenter hin.

 

Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die

  • Beratung zum Datenschutz
  • Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
  • Unterstützung von Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte
  • Schaffung von Transparenz in der Datenverarbeitung.

 

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten handeln grundsätzlich weisungsfrei und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sollten Sie Fragen oder Anregungen zum Umgang des Jobcenters mit Ihren persönlichen Daten haben, hilft Ihnen unsere Datenschutzbeauftragte gerne weiter.

Sie erreichen die behördliche Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Gießen Frau Bettina Henn

per Post:
Behördliche Datenschutzbeauftragte
des Jobcenters Gießen
35357 Gießen

per Telefon:
0641 / 48016 -0.

oder per E-Mail:
jobcenter-giessen.datenschutz@jobcenter-ge.de.

Weitergehende Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie im Faltblatt „Datenschutz im Jobcenter – Ihre Rechte als Antragsteller“ oder direkt auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz unter www.bfdi.bund.de.

Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO für den SGB II-Bereich / Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Die Informationen zur Datenerhebung nach Art. 14 DSGVO für den SGB II-Bereich bei Direktzahlung an die/den Vermieter/in oder andere empfangsberechtigte Personen finden sie hier.