Finanzielle Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt

Folgende finanziellen Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt können Sie erhalten:

Mehrbedarf Schwangerschaft:
Wenn Sie schwanger sind, erhalten Sie vom Jobcenter ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Zuschuss zum Bürgergeld. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre Schwangerschaft dem Jobcenter mitteilen. Bitte reichen Sie hierfür einen entsprechenden Nachweis ein, dieser sollte auch den errechneten Geburtstermin enthalten (ärztliche Bescheinigung, Mutterpass).

Weitere finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter:
Für Schwangerschaftsbekleidung sowie die Erstlingsausstattung Ihres Babys können Sie auf Antrag finanzielle Mittel durch das Jobcenter erhalten. Bitte beachten Sie, dass bei der Bewilligung Ihre individuelle Situation berücksichtigt wird (Anzahl Geschwisterkinder, Altersabstände etc.).

Mein Kind ist da:
Herzlichen Glückwunsch! Bitte reichen Sie die Geburtsurkunde schnellstmöglich ein, damit die Veränderung Ihrer persönlichen Lebensumstände berücksichtigt werden kann und Sie damit auch für Ihr Kind Leistungen nach dem SGB II beantragen.

Mehrbedarf Alleinerziehung:
Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder zusätzlich zu Ihrer Regelleistung einen Mehrbedarf erhalten. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht notwendig.

Unterhalt:
Mit der Geburt Ihres Kindes können für Sie und Ihr Kind Ansprüche gegenüber dem anderen Elternteil entstehen, wenn Sie nicht als Paar zusammenleben. Zunächst sollten Sie Unterhaltsvorschuss (UVG) beim zuständigen Jugendamt beantragen, wenn der andere Elternteil seinen Unterhalt nicht bezahlt. Dort können Sie sich auch zu weiteren Fragen rund um Unterhalt (Einrichtung einer Beistandschaft) und elterliche Sorge beraten lassen.