Das Teilhabechancengesetz

Sie suchen einen Arbeitsplatz?
Sie sind motiviert, aber leider langzeitarbeitslos?
Dann könnte das Anfang 2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz für Sie eine Möglichkeit zum beruflichen Neustart sein!

 

Was verbirgt sich dahinter?

Mit dem Teilhabechancengesetz wurden die in §16 des Sozialgesetzbuches II (SGBII) definierten Eingliederungsleistungen für Arbeitslosengeld II-Empfänger erweitert. Das Jobcenter Gießen kann nun Betriebe, die Langzeitarbeitslose sozialversicherungspflichtig einstellen möchten, mit Lohnkostenzuschüsse von 50 bis 100 Prozent – abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit des Bewerbers – fördern.

Wir können Sie als Bewerber/Bewerberin durch ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Coaching fördern, um das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und bei Bedarf auch notwendige Qualifizierungen finanziell unterstützen.

 

Interesse?
Bitte fragen Sie Ihre Integrationsfachkraft zu den Fördervoraussetzungen.