Wichtige Informationen zur Eirichtung eines Basiskontos

Was ist ein Basiskonto?
Über ein Basiskonto können Sie Geld einzahlen oder abheben sowie Lastschriften, Überweisungen und Zahlungskartengeschäfte ausführen. Die Bank muss Ihnen jedoch keinen Überziehungsrahmen (Dispo) einräumen. Das heißt, Sie können dann keine Schulden machen. Kreditinstitute dürfen zudem nur angemessene Gebühren erheben und die Kündigungsmöglichkeiten der Bank sind deutlich eingeschränkt. Das Basiskonto kann auf Antrag auch als Pfändungsschutzkonto geführt werden. Wichtig ist, dass Sie bei der Bank ausdrücklich sagen, dass Sie ein Basiskonto möchten, damit diese besonderen Regeln für Sie gelten.

Bei wem bekomme ich ein Basiskonto?
Grundsätzlich bieten alle Banken und Sparkassen ein Basiskonto an.

Wie stelle ich meinen Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos?
Ein entsprechendes Antragsformular gibt es direkt bei der Bank oder Sparkasse. Oder im Internet bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter www.bafin.de. Wenn Sie ein Basiskonto eröffnen möchten, benutzen Sie bitte das dafür vorgesehene Antragsformular. Sie sind zwar nicht verpflichtet, das Formular zu nutzen. Es hilft Ihnen aber, gegenüber der Bank alle Angaben zu machen, die für die Prüfung Ihres Antrags erforderlich sind. Das Formular beschleunigt außerdem die Überprüfung und verhindert Schwierigkeiten, wenn später mal ein Nachweis notwendig wird.

Welche Unterlagen muss ich bei der Kontoeröffnung vorlegen?
Sie benötigen einen gültigen amtlichen Lichtbild-Ausweis. Hierzu zählen:

  • Pässe
  • Personalausweise
  • Pass- oder Ausweisersatzpapiere (z.B.: Aufenthaltsgestattung nach § 63 Asylgesetz)
  • Duldungsbescheinigungen (§ 60a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz)
  • Ankunftsnachweise gemäß § 63a Asylgesetz.

→ Achtung: Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes erfüllt diese Anforderungen nicht!

Kann Ihr Antrag abgelehnt werden?
Grundsätzlich darf eine Bank Ihren Antrag auf ein Basiskonto nur ablehnen, wenn ein gesetzlicher Ablehnungsgrund vorliegt (Informationen dazu finden Sie unter www.bafin.de).

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Antrag auf ein Basiskonto abgelehnt wird?
Wenn Ihr Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt wurde, lassen Sie sich bitte die Ablehnung von der Bank schriftlich bestätigen und senden dies dem Jobcenter zu, oder bringen es zum nächsten persönlichen Gespräch mit.
Sie können außerdem eigenständig:

  • sich an die BaFin wenden. Diese überprüft Ihren Antrag kostenlos. Hierfür senden Sie das entsprechende Formular (gibt es als Download unter www.bafin.de) vollständig ausgefüllt und per Post an:
    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    Postfach 1253
    53002 Bonn
  • vor Gericht auf Basiskontoeröffnung klagen oder
  • sich an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die für Sie zuständige Schlichtungsstelle finden Sie auf www.bafin.de
Tipp: Allgemeine Informationen erhalten Sie über das Verbrauchertelefon der BaFin. Sie erreichen es an allen Arbeitstagen von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0800 2 100 500.