Kinderbetreuung in Stadt und Landkreis Gießen

Ab dem 1. Lebensjahr (Geburtstag) des Kindes haben Sie einen Anspruch auf Kinderbetreuung. Nachfolgend haben wir die Angebote für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie aber: Es steht in der Regel nicht sofort ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuung bereit. Umso wichtiger ist es, frühzeitig mit der Suche zu beginnen.

Diese können Sie bereits während der Schwangerschaft starten (bis zu 3 Jahre im Voraus). Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege können Elternbeiträge fällig werden, die regional und/oder je nach Träger unterschiedlich hoch sind. Diese Betreuung ist für Personen, die Bürgergeld beziehen, kostenfrei. Der Elternbeitrag wird auf Antrag vom Jugendamt übernommen.

Ab einem Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt werden für den Zeitraum von bis zu 6 Stunden pro Tag generell keine Beiträge erhoben.

Bitte heben Sie die Rückmeldungen, welche Sie erhalten (auch als E-Mail) auf. Diese wird Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter später benötigen, um mit Ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen.