Kinderbetreuung in Stadt und Landkreis Gießen
Ab dem 1. Lebensjahr (Geburtstag) des Kindes haben Sie einen Anspruch auf Kinderbetreuung. Nachfolgend haben wir die Angebote für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie aber: Es steht in der Regel nicht sofort ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuung bereit. Umso wichtiger ist es, frühzeitig mit der Suche zu beginnen.
Diese können Sie bereits während der Schwangerschaft starten (bis zu 3 Jahre im Voraus). Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege können Elternbeiträge fällig werden, die regional und/oder je nach Träger unterschiedlich hoch sind. Diese Betreuung ist für Personen, die Bürgergeld beziehen, kostenfrei. Der Elternbeitrag wird auf Antrag vom Jugendamt übernommen.
Ab einem Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt werden für den Zeitraum von bis zu 6 Stunden pro Tag generell keine Beiträge erhoben.
Bitte heben Sie die Rückmeldungen, welche Sie erhalten (auch als E-Mail) auf. Diese wird Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter später benötigen, um mit Ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen.
Im Bereich der Stadt Gießen melden Sie sich bitte online über das Portal Little-Bird an.
Informationen des Jugendamtes finden Sie hier:
Die Stadt Gießen bietet Ihnen eine Sprechstunde an, falls Sie Unterstützung bei der Anmeldung benötigen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
Informationen finden Sie jeweils direkt auf der Homepage Ihrer Gemeinde/Stadt im Landkreis Gießen. Das System der Anmeldung zur Kinderbetreuung ist hier variabel je nach Ort: persönliche Anmeldung, per Mail oder über den Button webkita.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie direkt auf der Homepage des Landkreises Gießen.
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.
Informationen zu den zuständigen Institutionen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Gießen. Für die Stadt Gießen ist das Tagespflegebüro Gießen (Eltern helfen Eltern) die richtige Ansprechadresse.
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt bei Stadt oder Landkreis Gießen.