Sie sind nicht mit uns zufrieden?

Wir freuen uns über Lob, nehmen gerne Anregungen zur Verbesserung der Qualität der Dienstleistung und des Serviceangebotes entgegen, haben aber natürlich auch stets ein offenes Ohr, falls Sie mit uns mal nicht zufrieden sind. Wir nehmen Ihre Probleme und Ihre Kritik ernst und werden uns mit Ihnen um eine gemeinsame Lösung bemühen.

 

Bitte gehen Sie grundsätzlich immer folgendermaßen vor:

  1. Sie haben ein fachliches Problem? Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte zunächst an die für Sie zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  2. Sollte eine Klärung nicht möglich sein, können Sie über das Servicecenter (telefonisch) oder unsere Kundentheke um einen Termin bei der  zuständigen Teamleitung bitten.

 

Wenn es auch auf diesem Weg nicht gelingt, das Problem aus der Welt zu schaffen, steht Ihnen als zentrale Anlaufstelle das Kundenreaktionsmanagement des Jobcenter Gießen zur Verfügung.

 

In diesem Fall richten Sie Ihre schriftlichen Wünsche, Anregungen oder Ihre Beschwerde an das

Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Gießen, 35357 Gießen

oder per E-Mail an:

jobcenter-giessen.KRM@jobcenter-ge.de.

 

Bitte geben Sie stets Ihre vollständigen Adresse und Ihre Kunden- und / oder Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) an.

Eine persönliche Vorsprache ist während der Öffnungszeiten des Jobcenters möglich.

Wichtige Hinweise

  • Bitte beachten Sie, dass beim Versand von E-Mails der Schutz persönlicher und vertraulicher Daten nicht gewährleistet werden kann. Wir beantworten Ihre Anfragen - besonders wenn sie personenbezogene Sozialdaten beinhalten -  aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich der Post.
  • Sofern uns keine schriftliche Vollmacht vorliegt, dürfen wir Dritten - beispielsweise Verwandten, Freunden, Rechtsanwälten oder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Beratungsstellen - keine Auskünfte erteilen. Wir wenden uns daher gegebenenfalls direkt an den/die betroffene/n Kund/in.
  • Eine Beschwerde ist kein Ersatz für formale Rechtsmittel (z.B. Widerspruch). Wenn Sie davon überzeugt sind, dass eine im Jobcenter getroffene Entscheidung nicht korrekt ist, können Sie Widerspruch einlegen. Bitte beachten Sie unbedingt immer die formale Rechtsbehelfserklärung am Ende des jeweiligen Bescheides.
  • Unser Ziel ist, Sie immer zeitnah über das Ergebnis Ihrer Beschwerde zu informierten. Bitte bedenken Sie aber, dass in der Regel die Stellungnahme des/der zuständigen Mitarbeiter/in eingeholt und Sachverhalte unter Umständen noch einmal geprüft werden müssen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, falls es doch einmal länger dauert. Wir geben Ihnen gegebenenfalls eine Zwischenmitteilung.