Fördermöglichkeiten der Arbeitsvermittlung

Je nach individuellem Bedarf des Arbeitssuchenden steht den Beratungskräften in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters Gießen eine breite Palette an Eingliederungsleistungen und Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

 

Dies sind unter anderem:

• Unterstützung beim Schreiben von Bewerbungen und gezielte Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche durch Maßnahmen wie Jobakademie, Bewerbungs- oder Vermittlungscenter

•  Alphabetisierungskurse

• Kostenübernahme für eine Betreuung durch andere Beratungsstellen wie z. B. Schuldnerberatung, Suchtberatung oder psycho-soziale Beratung

• Erstattung von Bewerbungskosten sowie von Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen, ggf. auch bundesweit

• Umzugskostenbeihilfe bei auswärtiger Arbeitsaufnahmebefristete Fahrtkostenbeihilfe bei Aufnahme einer auswärtigen Arbeit

• Förderung einer Weiterbildung/Umschulung/Kurzqualifikationen (z. B. Erwerb des Gabelstaplerscheins), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind

• mögliche Kostenübernahme für Arbeitskleidung sowie für Anerkennung und Beglaubigung von Zeugnissen und Zertifikaten (z. B. Gesundheitszeugnis)

• Unterstützung durch Maßnahmen zur Heranführung/Eingliederung in den Arbeitsmarkt wie z. B. Arbeitsgelegenheiten oder Bürgerarbeit

• mögliche finanzielle Förderung von Selbstständigen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, sowie von Gründern, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Selbstständigkeit planen – nach Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • Informationen zu Voraussetzungen von Weiterbildung, Umschulung und Qualifizierung finden Sie im Merkblatt 6.
Bitte beachten Sie: Die oben genannten Förderleistungen sind Ermessensleistungen, das heißt, Ihre zuständige Beratungskraft entscheidet im Gespräch mit Ihnen, ob und in welcher Höhe eine mögliche Förderung notwendig ist und gewährt werden kann. Eine Förderung muss zuvor immer beim Jobcenter beantragt werden. Dauer und Höhe der Leistungen sind oftmals beschränkt, sie können nur gewährt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Details besprechen Sie bitte mit Ihrer zuständigen Beratungskraft im Jobcenter.