Schwerbehinderte und Rehabilitanden

Ein Teil der Kundinnen und Kunden im Bürgergeld-Bezug mit Schwerbehinderung (Grad der Behinderung 50 oder mehr), mit einer Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit und Rehabilitanden der Agentur für Arbeit sowie anderer Rehabilitationsträger werden im Jobcenter Gießen im Team 735 von spezialisierten Fallmanagerinnen betreut.

 

Ziel ist in erster Linie die Vermittlung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Krankheitsbilder und rechtlicher Besonderheiten im Schwerbehindertenrecht. Besondere Förderinstrumente speziell für diesen Personenkreis kommen hierbei ebenfalls zur Anwendung.

Weiterhin ist die Entwicklung von individuellen beruflichen Perspektiven von gehandicapten Menschen unter Einbeziehung eines umfangreichen Netzwerkes ein wichtiger Bestandteil der Arbeit.

Die aktive Mitarbeit und ein Veränderungswille der betroffenen Person sind die Voraussetzung für die Spezialbetreuung.

Die Zusteuerung hierfür erfolgt über die Beratungsfachkraft. Wenn Sie denken, dass die Voraussetzungen auf Sie zutreffen könnten, sprechen Sie diese bitte an.

Ansprechstelle Reha

Gemäß § 12 SGB IX sind die Rehabilitationsträger, Jobcenter und Integrationsämter verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen die frühzeitige Erkennung des Rehabilitationsbedarfs insbesondere durch die Bereitstellung und Vermittlung von geeigneten barrierefreien Informationsangeboten zu unterstützen.

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Leistungen zur beruflichen Teilhabe nach § 6 Absatz 3 SGB IX, sollen Jobcenter zukünftig Ansprechstellen benennen, die barrierefreie Informationsangebote zu

  1. Inhalten und Ziele von Leistungen zur Teilhabe,
  2. die Möglichkeit der Leistungsausführung als Persönliches Budget,
  3. dem Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe und
  4. Beratungsangebote, einschließlich der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach §32 SGB IX

für

  1. Leistungsberechtigte
  2. Arbeitgeber und
  3. andere Rehabilitationsträger

bereitstellen oder vermitteln. Dabei können die Jobcenter (JC) die Informationsangebote durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereitstellen und vermitteln lassen. Die Agentur für Arbeit Gießen übernimmt für das Jobcenter Gießen die Funktion der Ansprechstelle nach §12 SGB IX.

Die Ansprechstelle Reha der Agentur für Arbeit Gießen erreichen Sie unter folgendem Kontaktformular: Giessen.Ansprechstelle-Rehabilitation@arbeitsagentur.de