Das Gespräch in der Arbeitsvermittlung

Das Ziel der Beratungskräfte des Jobcenters Gießen ist es, Sie möglichst schnell in Arbeit zu bringen. Ihre Beratungskraft bespricht in einem ersten Gespräch mit Ihnen Ihre persönliche Situation und entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zum beruflichen (Wieder-)Einstieg. Der Vermittlungsprozess besteht aus drei Bausteinen:

 

1. Standortbestimmung

Gemeinsam mit Ihrer Beratungskraft analysieren Sie Ihre gegenwärtige Situation:

• Haben Sie einen Schulabschluss, eine Ausbildung und Berufserfahrung?

• Sind Sie für eine Arbeitsaufnahme ausreichend qualifiziert?

• Ist die Betreuung Ihrer Kinder gesichert?

• Betreuen Sie pflegebedürftige Angehörige? Sind Sie mobil?

• Leiden Sie unter gesundheitlichen Einschränkungen, die sich auf die Arbeitssuche auswirken?

• Haben Sie bereits Kontakte mit möglichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern geknüpft beziehungsweise Bewerbungen versandt?

• Haben Sie aktuelle Bewerbungsunterlagen vorliegen, sind Sie auf ein mögliches Vorstellungsgespräch optimal vorbereitet?

 

2.  Erstellen Ihres Bewerberprofils

für die Jobbörse, die Bewerberdatenbank der Arbeitsagentur, mit dessen Hilfe wir Ihnen passgenaue Stellenangebote anbieten können.

 

3. Strategieplanung:

Ihre Beratungskraft erstellt mit Ihnen gemeinsam einen "Fahrplan", in dem gemeinsam festgelegt wird, welche Schritte unternommen werden müssen, um Sie zurück auf den Arbeitsmarkt zu bringen. In regelmäßigen Terminen bei Ihrer Beratungskraft wird die Strategie für die Stellensuche überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

Unterstützung durch finanzielle Hilfen

Jeder Mensch hat einen aufgrund unterschiedlicher Ziele und Lebenszusammenhänge einen individuellen Förderbedarf. Daher benötigen Sie sehr verschiedene Unterstützungsangebote. Das Jobcenter Gießen bietet eine Vielzahl individueller Angebote, kombiniert und zugeschnitten auf Ihren persönlichen Bedarf.

 

Dazu gehören beispielsweise:

Bewerbungsverfahren

  • Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
  • Erstattung von Bewerbungskosten
  • Bei Vorstellungsgesprächen: Übernahme der Fahrt-/Reisekosten

 

Arbeitsvermittlung/Arbeitsaufnahme

  • Ausstellung von Vermittlungsgutscheinen für private Arbeitsvermittlung
  • Bei Arbeitsaufnahme: Kosten für Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte, Fahrt-/Reisekosten, Trennungskosten oder Umzugskosten
  • Teilnahme an Trainingsmaßnahmen/Praktikum in einem Betrieb oder bei einem Träger (Kosten für Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte, Fahrt-/Reisekosten)
  • Einstellungshilfen (Lohnkostenzuschüsse an den Arbeitgeber bei Einstellung von Arbeitslosen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse)

 

Berufliche Qualifizierung/Teilhabe am Arbeitsleben

  • Ausgabe von Bildungsgutscheinen zur Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (erforderliche Qualifizierungen)
  • Unterstützung der Teilhabe von jungen Erwachsenen mit Behinderungen am Arbeitsleben (Beratung, Vermittlung und erforderliche Qualifizierung)

 

Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

  • Gewährung von Einstiegsgeld (ESG) bzw. Förderung der Anschaffung von Investitionsgütern

 

Bitte beantragen Sie die Leistungen immer im Voraus, bevor Kosten entstehen.