Wiedereinstieg in das Berufsleben mit Kindern

Es ist uns ein besonders wichtiges Anliegen, Sie auf die Vorteile eines früheren (Wieder-)Einstieges in das Berufsleben aufmerksam zu machen.

Bitte bedenken Sie: Die Armutsgefährdung von Familien, insbesondere Erziehenden, ist nach wie vor sehr hoch. Die Erwerbstätigenquote von Frauen in Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ist zudem deutlich niedriger als die von Männern. Daher ist es uns wichtig, Mütter (und auch Väter) in Elternzeit frühzeitig anzusprechen.

Teilhabe am Erwerbsleben stellt für alle Personengruppen gleichermaßen eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes und existenzsicherndes Leben in der Gesellschaft dar. Die Nichterwerbstätigkeit von Eltern gilt als ein Hauptgrund für Kinderarmut, außerdem tragen lange Zeiten später zur eigenen Altersarmut bei.

 

Noch ein Hinweis:

Falls Sie vor Ihrer Eltern-/Erziehungszeit gearbeitet haben und ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit besteht, so kann dieser (Rest)Anspruch unter bestimmten Umständen weiterbestehen, sofern Ihre Kinderbetreuung gesichert ist und Sie sich dem Arbeitsmarkt für mind. 15 Stunden/Woche zur Verfügung stellen können.

Weitere Informationen hierzu finden Sie direkt bei der Agentur für Arbeit.