Wiedereinstieg in das Berufsleben mit Kindern
Es ist uns ein besonders wichtiges Anliegen, Sie auf die Vorteile eines früheren (Wieder-)Einstieges in das Berufsleben aufmerksam zu machen.
Bitte bedenken Sie: Die Armutsgefährdung von Familien, insbesondere Erziehenden, ist nach wie vor sehr hoch. Die Erwerbstätigenquote von Frauen in Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ist zudem deutlich niedriger als die von Männern. Daher ist es uns wichtig, Mütter (und auch Väter) in Elternzeit frühzeitig anzusprechen.
Teilhabe am Erwerbsleben stellt für alle Personengruppen gleichermaßen eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes und existenzsicherndes Leben in der Gesellschaft dar. Die Nichterwerbstätigkeit von Eltern gilt als ein Hauptgrund für Kinderarmut, außerdem tragen lange Zeiten später zur eigenen Altersarmut bei.
Bitte beachten Sie auch unser Angebot:
Noch ein Hinweis:
Falls Sie vor Ihrer Eltern-/Erziehungszeit gearbeitet haben und ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit besteht, so kann dieser (Rest)Anspruch unter bestimmten Umständen weiterbestehen, sofern Ihre Kinderbetreuung gesichert ist und Sie sich dem Arbeitsmarkt für mind. 15 Stunden/Woche zur Verfügung stellen können.
Weitere Informationen hierzu finden Sie direkt bei der Agentur für Arbeit.
Sie möchten nach Ihrer Familienphase wieder in Ihren bisherigen Beruf einsteigen oder aber etwas ganz Anderes machen? Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, bereits vor dem dritten Lebensjahr Ihres jüngsten Kindes den beruflichen (Wieder-)Einstieg zu planen.
Wie Sie Ihre Ziele umsetzen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter einen Hut bringen können, planen wir gerne mit Ihnen gemeinsam. Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind sind dabei nur ein wichtiges Thema, zum beruflichen Wiedereinstieg mit Kind/ern finden regelmäßig Informationsveranstaltungen statt.
Die Betreuung eines Kindes unter drei Jahren durch Dritte ist nicht vorrangig. Sofern Sie die Erziehungsaufgaben selbst übernehmen möchten, berücksichtigen wir Ihre Entscheidung. In einer Familie können sich die Erziehenden die Kinderbetreuung zeitlich auch aufteilen. Bei Kindern, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, ist die Arbeitsaufnahme in der Regel zumutbar, wenn eine bedarfsgerechte Betreuung des Kindes durch Dritte geleistet werden kann.
- Vorbild für Kind/er, in der Familie
- Erhöhung des Familieneinkommens
- Neue Kontakte, Anregungen, Anerkennung/Wertschätzung von Dritten
- Zeit mit Erwachsenen
- Zeigen was Sie können
- Eigene Zufriedenheit, gutes Selbstwertgefühl
- An später denken (Rente statt Altersarmut)
Frauen sind gefragt!
Gerade jetzt sind Frauen eine wichtige Zielgruppe für den Arbeitsmarkt, sicherlich haben Sie schon vom Fachkräftemangel in vielen Bereichen gehört.
Frühzeitig weiterbilden
In der Erziehungszeit und Ihrer Familienarbeit erwerben Sie ganz nebenbei wichtige soziale Kompetenzen (wie z. B. Organisationsfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein), die Sie für einen Einstieg ins Berufsleben qualifizieren. Sie können sich bereits in der Erziehungszeit weiterbilden, auch in Teilzeit.
Wir beraten und unterstützen Sie
Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten für Ihren beruflichen (Wieder-)Einstieg und unterstützen Sie mit individuellen Fördermöglichkeiten. Bei Bedarf unterstützen wir Sie mit Bewerbungstraining und erstatten Ihnen Bewerbungskosten sowie Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen. Auch während einer (Teilzeit-)Ausbildung, Weiterbildung oder Qualifizierung können Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen und sind finanziell abgesichert, um sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Wir bieten Ihnen eine Vielzahl an Qualifizierungen an. Diese können auch bereits in der Erziehungszeit zur Vorbereitung auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben besucht werden.
Viele unserer Angebote sind – ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf – digital, in Teilzeit oder in Präsenz vor Ort mit Kinderbeaufsichtigung möglich. Auch enthalten verschiedene Angebote Anteile mit Spracherwerb. Schauen Sie gleich unter dem Punkt Angebote des Jobcenters Gießen für Frauen/(Allein-)Erziehende nach.
Auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums sowie der Agentur für Arbeit werden Sie für weitere Informationen zum Thema Wiedereinstieg fündig. Gerne berät Ihre Integrationsfachkraft Sie zu Ihren individuellen weiteren Fragen.
Einstiegsgeld
Ein Angebot des Jobcenters Gießen gE für alleinerziehende Mütter und Väter sowie Frauen mit minderjährigen Kindern, die wieder arbeiten möchten
Hilfe durch Einstiegsgeld
Sie haben mindestens ein minderjähriges Kind in Ihrem Haushalt und möchten (wieder) arbeiten?
Eine Arbeitsaufnahme bringt zu Beginn häufig finanzielle Mehrkosten mit sich.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren beruflichen (Wieder-) Einstieg zu realisieren.
Sie können damit z. B. auch anfallende Kosten zusätzlicher Kinderbetreuungszeiten abdecken.
Was ist Einstiegsgeld?
Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Bürgergeld zeitlich befristet anrechnungsfrei gezahlt werden. Wir bieten Ihnen diese Leistung als finanziellen Anreiz bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit an. Das Einstiegsgeld soll für Sie eine zusätzliche Motivation darstellen, durch die Aufnahme einer Tätigkeit die eigene Hilfebedürftigkeit perspektivisch zu beenden. Auch Zwischenschritte können dabei bereits gefördert werden, z. B. zunächst eine Teilzeitstelle mit Perspektive auf Vollzeit oder auch ein befristetes Arbeitsverhältnis.
Was sind die Voraussetzungen?
- Sie sind alleinerziehende Mutter oder Vater mit mindestens einem minderjährigen Kind
- Gefördert werden auch Frauen in Partner-Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt
- Die Antragstellung muss vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit erfolgen
Wie hoch ist die Förderung?
Das Einstiegsgeld wird pauschaliert mit 75 % Ihrer Regelleistung bemessen.
Bsp.: Als Alleinerziehende/r erhalten Sie aktuell eine monatliche Regelleistung in Höhe von 502,00 Euro (Stand 01/2023). Hiervon können ab Beginn der Arbeitsaufnahme 376,50 Euro an Einstiegsgeld monatlich zusätzlich zu Ihrer Regelleistung bewilligt werden.
Wie lange Sie diese Förderung benötigen, betrachten wir mit Ihnen gemeinsam. Insgesamt kann Einstiegsgeld bis zu 24 Monate lang gezahlt werden.
Was ist sonst noch zu beachten?
Einstiegsgeld beantragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft im Jobcenter Gießen. Wir beraten Sie auch gerne zu allen Fragen rund um die Voraussetzungen und Modalitäten des Einstiegsgeldes. Fragen Sie uns!