Bürgergeld: Das Wichtigste auf einen Blick
Das Bürgergeld hat am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst. Das so genannte Bürgergeld-Gesetz wurde in zwei Schritten - zum 1. Januar und zum 1. Juli - umgesetzt. Im ersten Schritt wurden zum Jahresanfang die Regelsätze erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt wurden Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Infos zu Antragstellung, finanziellen Leistungen, Vermögen, Rechte und Pflichten sowie Weiterbildung zusammengefasst.
Wer erstmals beim Jobcenter Leistungen beantragen will, kann den Antrag grundsätzlich zunächst ohne persönliches Erscheinen per Online-Formular, aber auch telefonisch unter 0641 480 16 0 und per Post stellen oder ihn in unseren Hausbriefkasten in der Lahnstraße 59 einwerfen. Erstantragsteller werden anschließend zum Erstgespräch ins Jobcenter eingeladen!
Tipp: Für eine schnellstmögliche Bearbeitung empfehlen wir Ihnen ausdrücklich unser Online-Angebot jobcenter.digital zu nutzen!
- Diese Erklärvideos helfen Ihnen, Anträge und Bescheide des Jobcenters richtig auszufüllen beziehungsweise zu verstehen.
- Wie ein Bescheid des Jobcenters aussieht, sehen Sie an diesem Musterbescheid zum Bürgergeld.
- Hier finden Sie den Musterbescheid zum Bürgergeld in einfacher Sprache.
- Einfach erklärt - wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Bürgergeld (Broschüre).
Das gilt seit dem 1. Januar 2023
- Die Regelsätze sind erhöht worden. Der Regelsatz hat sich erhöht für
Alleinstehende auf 502 Euro
Paare je Partner auf 451 Euro
Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern auf 402 Euro
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro
Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.
- Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach 12 Monaten (Karenzzeit) geprüft. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Das gilt nicht für die Heizkosten, die im angemessenen Umfang gewährt werden.
Haushalte, die durch außergewöhnlich hohe Heizkosten belastet werden, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Heizkosten-Zuschuss vom Jobcenter bekommen. Hierbei prüft das Jobcenter, ob für den Monat, in dem die Rechnung fällig wird, ein Anspruch auf Bürgergeld besteht.
Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Heizkostennachzahlung handeln. Der Kauf von Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets kann ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld begründen. Den Antrag können Sie einfach und bequem von zu Hause aus stellen. Den Online-Antrag finden Sie hier.
Sie müssen den Antrag auf das Bürgergeld für einen Monat nicht unbedingt in dem Monat stellen, in dem die Rechnung fällig wird (Fälligkeitsmonat) – aber spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat. Das heißt, dass Sie bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 den Antrag noch bis April 2023 stellen können. Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.
Bei der Prüfung, ob Sie für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Das heißt, dass zum Beispiel das Einkommen aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft für diesen Monat geprüft wird. Wer zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehört, können Sie in den Ausfüllhinweisen zum Hauptantrag auf Bürgergeld nachlesen (Hinweis Nr. 4). Auch zu Ihrem Vermögen müssen Sie Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag in Höhe von 15 000 Euro. Liegt das Vermögen höher, liegt kein Anspruch auf Bürgergeld vor.
Fragen zum Bürgergeld beantworten wir hier.
Jedem Bewilligungsbescheid des Jobcenter liegt als letzte Seite eine Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bei. Wenn Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden möchten, senden Sie diese Bescheinigung direkt an folgende Adresse:
ARD, ZDF und Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Geben Sie unbedingt Ihre 9-stellige Beitragsnummer an, unter der Ihre Wohnung beim Beitragsservice angemeldet ist. Bei Fragen zu der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Bitte reichen Sie die Bescheinigung nicht beim Jobcenter ein!
Bezieher von Bürgergeld haben die Möglichkeit, ein vergünstigtes Deutschland-Ticket für bundesweites Fahren mit Bus und Bahn zu erhalten. Dieser so genannte Hessenpass mobil gilt seit dem 1. August 2023 und kann im Vorverkauf bei den Verkaufsstellen der Verkehrsverbünde bestellt werden.
Das vergünstigte Abo des Deutschland-Tickets kostet 31 Euro statt 49 Euro pro Monat für alle, die in Hessen wohnen und bestimmte Sozialleistungen (also auch Bürgergeld) beziehen. Um das Ticket günstiger kaufen zu können, muss der Verkaufsstelle ein Berechtigungsnachweis vorgelegt werden. Dieser heißt „Hessenpass mobil“ und ist ein ganzes Jahr lang gültig.
Wichtig: Das Jobcenter Gießen sendet Beziehern von Bürgergeld, die seit dem 1. August 2023 erstmals Bürgergeld beantragen, den Berechtigungsnachweis automatisch zu. Dieser muss nicht gesondert angefordert werden! Wer bereits vor dem 1. August beim Jobcenter Gießen Bürgergeld bezogen und bisher noch keinen Nachweis erhalten oder Fragen hat, kann sich über die bekannten Kommunikationswege an das Jobcenter wenden - am schnellsten geht das über jobcenter.digital!
Ausführliche Informationen finden Sie hier: https://wirtschaft.hessen.de/hessenpass-mobil
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Vermögen
- In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) bleibt Vermögen von bis zu 40.000 Euro geschützt. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro.
- Nach der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft. Rücklagen für die Altersvorsorge und selbst genutztes Wohneigentum werden ebenfalls besser geschützt.
- Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen.
Einkommen
- Die Freibeträge für alle Erwerbstätigen wurden verbessert. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent davon behalten werden. Das bedeutet bis zu 90 Euro mehr im Geldbeutel als bisher.
- Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung genauso wie Bundesfreiwilligen- und FSJ - dienstleistende bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt. Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten.
- Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet.
Sonstiges
- Bis zu einer Bagatellgrenze von 50 Euro verzichten Jobcenter auf Rückforderungen.
- Bei einer medizinischen Reha wird das Bürgergeld weiter gezahlt.
- Ältere erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen nicht vorzeitig die Altersrente in Anspruch nehmen.
Pflichtverletzungen: Das Sanktionsmoratorium wurde zum Jahresende 2022 aufgehoben, das heißt, Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich.
Arbeitsunfähigkeit: Kundinnen und Kunden müssen dem Jobcenter im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) vorlegen. Weitere Informationen gibt es hier.
Ortsabwesenheit: Wenn Sie Bürgergeld erhalten, müssen Sie für uns erreichbar sein. Bitte informieren Sie uns vorab, wenn Sie zum Beispiel verreisen möchten und damit nicht erreichbar sind. Hier geht´s in vier einfachen Schritten zur Ortsabwesenheit.
Kooperationsplan: Der Kooperationsplan ersetzt die formale Eingliederungsvereinbarung. Der Kooperationsplan ist der „rote Faden“ für die Arbeitssuche und wird in verständlicher Sprache gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden erarbeitet. Er enthält keine Rechtsfolgebelehrung. Er wird bis schrittweise bis Ende 2023 die Eingliederungsvereinbarung ablösen.
Schlichtungsverfahren: Wenn bei der Erarbeitung des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten auftreten, kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen.
Einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten beim Bezug von Bürgergeld finden Sie hier.
Das wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Grundsätzliches
- Der sogenannte Vermittlungsvorrang wurde abgeschafft. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund.
- Wer Grundkompetenzen benötigt, zum Beispiel bessere Lese-, Mathe- oder IT-Kenntnisse, kann diese leichter nachholen.
- Bürgergeld-Beziehende können ganzheitliche/s Betreuung/Coaching als neues Angebot in Anspruch nehmen.
- Das Nachholen eines Berufsabschlusses kann bei Bedarf auch unverkürzt gefördert werden.
Finanzielle Fördermöglichkeiten
- Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen - und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie.
- Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
- Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro.
- Wer eine berufliche Weiterbildung absolviert, erhält danach drei Monate lang Arbeitslosengeld nach dem SGB III.
Im Jobcenter Gießen benötigen Sie einen Termin!
- Für Vorsprachen an der Kundentheke buchen Sie bitte hier einen Termin.
Sie erreichen uns bequem per Bus und Bahn. Falls Sie mit dem Auto kommen, beachten Sie bitte, dass vor dem Jobcenter ein absolutes Halteverbot gilt! Kostenpflichtige Parkhäuser befinden sich in der Nähe. Weitere Informationen gibt es hier.
Tipp: Der einfachste Weg, um Unterlagen einzureichen: https://www.jobcenter-giessen.de/jobcenter-digital/
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Weitere Informationen zum Thema Bürgergeld und Jobcenter erläutern Ihnen die
- Lexikonseite Bürgergeld der Bundesagentur für Arbeit,
- der Internetauftritt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS),
- diese Erklärvideos, die Ihnen helfen, Anträge und Bescheide des Jobcenters richtig auszufüllen beziehungsweise zu verstehen.
- die Broschüre: Einfach erklärt - wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Bürgergeld.
Das Merkblatt "SGB II - Bürgergeld" finden Sie hier zum Download.
Informationen zum Bürgergeld gibt es auch auf Englisch.
Am 1. Januar 2023 ist das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Haushalte, die Schwierigkeiten haben, ihre Wohnkosten vollständig mit Ihrem Einkommen zu decken, können durch Wohngeld, das als Zuschuss vom Landkreis Gießen gezahlt wird, entlastet werden. Wohngeld kann sowohl für eine Mietwohnung als auch für eigenes Wohneigentum gezahlt werden, wenn der Wohnraum selbst genutzt wird.
Weitere Informationen zum "Wohngeld plus" im Landkreis Gießen gibt es hier.
Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben (Berechnung gültig seit dem 1. Januar 2023).