Einkommen und Vermögen

Die individuelle Höhe Ihres Bürgergeldes hängt davon ab, ob Sie hilfebedürftig sind und somit Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie (= Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft) nicht aus eigener Kraft und eigenen Mitteln decken können. Um dies festzustellen, werden nicht nur Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse berücksichtigt, sondern die aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

 

Einkommen
Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geld messbaren Werten, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bewilligungszeitraums erzielen, wie zum Beispiel:
• Einnahmen aus Arbeit
• Arbeitslosengeld oder Krankengeld
• Unterhaltsleistungen
• Kindergeld
• Kapital- und Zinserträge
• Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
• Eigenheimzulage
• Lottogewinne

Wichtig: Sie sind verpflichtet, dem Jobcenter jegliches Einkommen anzugeben. Ihr/e Sachbearbeiter/in im Jobcenter entscheidet auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, ob und in welcher Höhe das Einkommen zu berücksichtigen ist.

 

Vermögen
Zum Vermögen zählen alle für den Lebensunterhalt verwertbaren Vermögensgegenstände, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft haben, wie zum Beispiel:
• Bargeld
• Bankguthaben
• Aktien
• Bausparverträge
• Schenkungen innerhalb der vergangenen 10 Jahre
• Lebensversicherungen
• Immobilien
• Schmuck
• Autos

Hierbei gibt es jedoch verschiedene altersabhängige Freibeträge. Weitere Informationen zur Anrechnung von Vermögen und Einkommen sowie zu den aktuell geltenden Freibeträgen finden Sie hier.

Denken Sie daran, dass Sie alle Fragen zu Einkommen und Vermögen wahrheitsgemäß beantworten müssen. Ihr Jobcenter überprüft Ihre Angaben regelmäßig. Auf dem Wege des automatisierten Datenabgleichs werden viermal im Jahr entsprechende Auskünfte eingeholt. Das Verschweigen von Einkommen und Vermögen stellt im Übrigen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden beziehungsweise eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.