Wohnen und Umzug
Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen (siehe unten):
Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.
Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung allerdings nur dann ersetzt, wenn der kommunale Träger (Landkreis Gießen) dem Auszug zugestimmt hat. Die Zustimmung erhalten Sie über den für Ihre Leistungen zuständigen Ansprechpartner. Es muss zugestimmt werden, wenn
- die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,
- der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
- ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.
Einen Überblick, welche Kosten der Unterkunft und Heizung bezahlt werden, finden Sie im Merkblatt KdU.
Änderung mit Einführung des Bürgergeldes: Seit dem 1. Januar 2023 berücksichtigt das Jobcenter für maximal ein Jahr die vollständige Miete (außer Strom, dieser muss aus der Regelleistung gezahlt werden) für Ihre Wohnung. Nach dieser Zeit übernehmen wir wieder einen „angemessenen Betrag“. Heizkosten werden immer nur in angemessener Höhe übernommen.
Auch Menschen mit einem bisher ausreichenden Einkommen können unter Umständen eine Heizkostenbeihilfe vom Jobcenter erhalten, falls Nachzahlungsforderungen für Heizkosten das Haushaltsbudget übersteigen oder aber die Beschaffung von Brennstoffen ansteht.
Ein Anspruch auf Heizkostenbeihilfe kann auch dann bestehen, wenn man bisher keinen Anspruch gehabt hat und sogar, wenn ein kleineres verfügbares Vermögen auf Girokonto oder Sparbuch vorhanden ist. Das Vermögen darf bei Einzelpersonen nicht über 60 000 Euro liegen, für jede weitere Person im Haushalt liegt die Grenze bei 30 000 Euro.
Bitte beachten Sie: Das Jobcenter erstattet ausschließlich Heizkosten. Stromkosten werden nur dann bezahlt, wenn mit Strom geheizt wird.
- Wer Heizungsbeihilfe haben möchte, muss sich beeilen: Der Antrag sollten unmittelbar nach Erhalt der Abrechnung des Vermieters / Energielieferanten gestellt werden, damit der Anspruch nicht verloren geht. Der Grund: Die Rechnung wird dem Haushalt als Bedarf für den Monat angerechnet, in dem sie fällig wird.
- Hat der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung keine Frist gesetzt, werden Forderungen fällig, sobald Sie dem Mieter zugegangen sind. Auch wenn die Abschläge erhöht worden sind, kann die Heizkostenbeihilfe nicht im Nachhinein beantragt werden.
- Wer erwerbstätig ist, kann Heizkostenbeihilfe beim Jobcenter beantragten, wer nicht erwerbsfähig oder vor 1955 geboren ist, wendet sich bitte an den Fachdienst Soziales beim Landkreis Gießen.
- Wer vom Jobcenter erstmals Heizkostenbeihilfe haben möchte, muss dort einen regulären Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen, wer bereits Sozialleistungen bezieht, kann sich an den bisherigen Ansprechpartner beim Jobcenter oder beim Fachdienst Soziales beim Landkreis Gießen wenden.
Die für die Stadt Gießen und die Landkreiskommunen angemessenen Kosten der Unterkunft können Sie mithilfe des Mietkalkulators überschlägig berechnen.
- Geben Sie im Mietkalkulator oben links die Anzahl der Personen ein, die insgesamt in Ihrem Haushalt leben.
- Der Betrag, der in der rechten Spalte erscheint, stellt die Summe der angemessenen Miete inklusive der „kalten Betriebskosten“ (z.B. Wasser, Müllabfuhr) dar, zu der Sie noch die – nach Personenzahl sowie Heizart (z.B. Öl oder Gas) aufgeschlüsselten - Heizkosten addieren müssen. Diese Tabelle finden Sie am Ende des Mietkalkulators.
- Die Kosten der Unterkunft machen Sie in der Anlage KdU geltend.
Das Jobcenter Gießen übernimmt die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind. Wie die Mitarbeiter im Jobcenter diese ermitteln und berechnen, können Sie nachlesen in den Richtlinien des Landkreises Gießen zur Ermittlung, Anrechnung und Umsetzung der Kosten der Unterkunft und Heizung.
Das Jobcenter Gießen bietet Ihnen einen Vordruck zum Nachweis der Kosten der Unterkunft und Heizung an. Sie können sich diese so genannte Mietbescheinigung ausdrucken und vom Vermieter ausgefüllt wieder bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter einreichen.
Bitte beachten Sie: Der Vordruck Mietbescheinigung ist eine zusätzlicher Service des Jobcenters! Sie sind nicht verpflichtet, den Vordruck Mietbescheinigung zu nutzen.
Möchten Sie, dass wir die Miete direkt an den Vermieter überweisen?: Dann füllen Sie bitte die Abtretungserklärung aus und reichen diese beim Jobcenter Gießen ein. Eine Direktüberweisung ohne vollständig ausgefüllte und unterschriebene Abtretungserklärung ist nicht möglich!
Bitte beachten Sie: Abtretungserklärungen, die Sie bereits gegenüber anderen Sozialleistungsträgern (zum Beispiel Sozialamt) eingereicht haben, gelten für das Jobcenter Gießen nicht!
Bitte beachten Sie: Holen Sie sich vor einem geplanten Umzug unbedingt die Zustimmung des Jobcenters ein! Nur wenn diese vorliegt, können die mit dem Umzug entstehenden Kosten übernommen werden.
Die Zustimmung zu einem Umzug wird in der Regel erteilt, wenn
- ein triftiger Grund für den Umzug vorliegt. Das kann zum Beispiel eine Arbeitsaufnahme sein oder unzumutbare Zustände in der bisherigen Wohnung (z.B. Schimmelbefall) und
- die neue Wohnung angemessen ist, das heißt, die Kosten (Miete und Heizung) den Richtlinien des Landkreises Gießen entsprechen.
Am 1. Januar 2023 tritt das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Haushalte, die Schwierigkeiten haben, ihre Wohnkosten vollständig mit Ihrem Einkommen zu decken, können durch Wohngeld, das als Zuschuss vom Landkreis Gießen gezahlt wird, entlastet werden. Wohngeld kann sowohl für eine Mietwohnung als auch für eigenes Wohneigentum gezahlt werden, wenn der Wohnraum selbst genutzt wird.
Weitere Informationen zum "Wohngeld plus" im Landkreis Gießen gibt es hier.
Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben (Berechnung gültig seit dem 1. Januar 2023).