Leistungen für Geflüchtete

Sie haben Ihr Asylverfahren erfolgreich abgeschlossen und wohnen in Stadt oder Landkreis Gießen? Sie haben bereits eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel erhalten? Sie sind zudem nach 1956 geboren sowie erwerbsfähig und hilfebedürftig? Dann können Sie beim Jobcenter Gießen Bürgergeld beantragen!
Achtung: Für aus der Ukraine geflüchtete Menschen gelten seit dem 1. Juni 2022 zum Teil Sonderregelungen.

Um Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) erhalten zu können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Gerne können Sie den Antrag online oder per Post übermitteln. Die Formulare finden hier.

Die Antragsformulare können Sie auch persönlich in der Eingangszone des Jobcenters erhalten. Den Termin dazu können Sie hier buchen.

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich sind!

 

Wie Sie sich vorbereiten können und was Sie über das Jobcenter und unsere Leistungen wissen müssen, erfahren Sie nachfolgend: