Leistungen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Sie sind vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtet und wohnen in Stadt oder Landkreis Gießen und sind nach 1956 geboren? Dann können Sie beim Jobcenter Gießen Bürgergeld beantragen, wenn Sie eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten haben und hilfebedürftig sind.

Um Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) erhalten zu können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Die Antragsformulare können Sie persönlich in der Eingangszone des Jobcenters erhalten. Den Termin dazu können Sie hier buchen.

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit Termin möglich sind!

Gerne können Sie den Antrag auch online oder auf dem Postweg übermitteln. Die Formulare finden hier.

Wie Sie sich vorbereiten können und was Sie über das Jobcenter und unsere Leistungen wissen müssen, erfahren Sie nachfolgend: