Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wichtiges und durchgängiges Prinzip des Sozialgesetzbuchs. Sie wird bei all unseren Tätigkeiten und Leistungen mitberücksichtigt. Diese zentrale Aufgabe nimmt die Beauftragte für Chancengleichheit (BCA), Andrea Heilig, gemäß §18e SGBII wahr.

Zu den Kernaufgaben der BCA zählen die Unterstützung und Beratung der Fach- und Führungskräfte innerhalb des Jobcenters, der arbeitsmarktpolitischen Akteure, der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie der Leistungsberechtigten und ihren in Bedarfsgemeinschaften lebenden Angehörigen zu den Themen:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • Frauenförderung
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern
  • beruflicher Wiedereinstieg von Frauen und Männern nach der Familienphase
  • innovative Beschäftigungsmodelle
  • familienfreundliche Arbeitszeitmodelle
  • regionale und lokale Institutionen und Netzwerke
  • finanzielle Fördermöglichkeiten

 

Kontakt:

Haben Sie zu den Themen Fragen oder Anregungen dann wenden Sie sich bitte an unsere BCA

Andrea Heilig unter

Telefon: 0641 - 48016 252

E-Mail: jobcenter-giessen.701-bca@jobcenter-ge.de

Frau Heilig ist Ansprechpartnerin für übergeordneten Fragen zur Frauenförderung, zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern.

Ein besonderes Anliegen der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ist die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung von Frauen und (Allein-)Erziehenden.

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